Frage von flower: Wohnungsvermietung was muss man sich wie weit gefallen lassen?
Ich beginne jetzt am 7.9 eine Ausbildung. Jedoch nicht in meinem Ort, somit habe ich mich bereit im März auf die Suche nach einer günstigen Wohnung gemacht.
In der Schule am Schwarzenbrett hingen auch eine ganze Menge Angebote.
Hier hatte auch die Vormieterin (deren Wohnung ich gerne haben möchte) einen Aushang gemacht. Ich hab mir die Wohnung angesehen und war gleich begeistert (Preis und Lage perfekt). Ebenfalls kam ich mit der Vormieterin überein, dass ich Möbel und die farbigen Wände gerne übernehmen würde.
Anfang April habe ich von ihr die Adresse vom Verwalter bekommen.
Hier habe ich ich mich mehrfach gemeldet war einmal persönlich da und ständig die gleiche Antwort: Sie könne uns nicht die Anschrift des Vermieters (einer aus’n Westen) geben.
Aber sie sagte sie leitet alles an die Hauptzentralle (Leipzig ein weiteres Vermietungsbüro) weiter.
Ein Monat verging und keine Antwort — wieder Verwalter angerufen nichts
Mittlerweile hatte die Vormieterin dann die Adresse von Leipzig herausgefunden.
Nun hebe ich mich an diese Frau gewendet
1. sie habe nichts von der Verwalterin erhalten =0/
2. sie sagte sie kümmert sich drum und das ich die Wohnung auf jeden Fall bekomme zu dem Preis und sie auch so übernehmen könnte (Zusage war Mitte Juli)
3. auch hier ging nichts vorwerts trotz Zusage (erst diesen Monat nach mächtigen Druck machen das doch bald der 1.9 sei!
Anfang des Monats: Ich schick Ihnen alles zu Mietvertrag usw. — letzte Woche kam der Spaß an – diesen haben wir am selben Tag unterschrieben zurückgeschickt
Jedoch habe ich heute die Nachricht erhalten das ich immer noch nicht am 1.9 (morgen) in die Wohung kann, da der Vertrag erst zum richtigen Vermieter (wer auch immer das ist weis nur einer ausn Westen) geschickt wurde (zum Unterschreiben)!!!
Der Vertrag lautet auf den 1.9.2009!!!
Und ich würde sehr gerne meine Wohnung vor Ausbildungsbeginn einrichten!!!
Hab ich bereits ein Recht auf den Einzug ???? (für die Mündliche Zusage hab ich 4 Zeugen) und ich hab die Möbel und die Wandfarbe bereits in der Wohnung übernommen ( das hat der Verwalter ja bereits bei der Wohnugsabnahme zugelassen)
oder habe ich irgendeinen Anspruch nach dem der Mietvertrag (schriftlich mit dem 1.9 verankert ist)??? … denn wie das klang kann das ganze noch eine Weile dauern ca. 1- 1 1/2 Woche (da beginnt bereits meine Ausbildung und ich müsste vorerst mit dem Auto oder Zug fahren
Beste Antwort:
Answer by Zack hier bin ich
Die Wohnung hast du erst wenn ein Mietvertrag vom Vermieter und von dir Unterschrieben ist.
Mfg
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ronnifussel sagt:
Geh mal gucken, ob es bei dir in der Stadt einen Rechtsbeistand gibt. Sowas müsste es – meines Erachtens – kostenlos für Bürger der Stadt geben.
Sprendlinger sagt:
Egal was für ein Datum auf dem Mietvertrag steht, es gilt das Datum der Übergabe. Ab dann musst Du zahlen. Es ist recht dumm gelaufen, aber entweder steht auf dem Mietvertrag die adresse des vermieters oder der verwaltung. Nur diese Anschrift ist für Dich bindend.
Gotland sagt:
Wenn ich mir deine Ausführung hier so durchlese welche du verdammt penibel dokumentierst,bin ich der felsenfesten Meinung hier,das sich der Staatsanwalt hierüber sehr interessieren wird,mein Tipp:laß die Finger von solch unseriösen Vermietern bzw.,Wohnungsverwaltungen du ersparst dir jede menge Ärger!!!!!.
Ich würde aber an deiner Stelle diesen Vorfall doch mal bei der Staatsanwaltschaft bekannt machen,das hört sich alles sehr nach strafrechtsrelevanten Abläufen an,fängt ja schon mal damit an das der richtige Vermieter wie ein Phantom gehalten wird und du nicht mal die Adresse von diesem erhältst.
Geh doch mal zum Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde,glaube das die sich sehr interessieren über sowas.